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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.01.1964, Az.: 2 AZR 289/63

Beschäftigung schwerbeschädigter Arbeitnehmer; Verwertung der Fäigkeiten; Weiterentwicklung der Fähigkeiten; Wünsche der Arbeitnehmer

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.01.1964
Aktenzeichen
2 AZR 289/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10096
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Freiburg (Breisgau) 25.04.1963 - 8 Sa 19/63

Fundstellen

  • DB 1964, 228 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1964, 482-483 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Pflicht des Arbeitgebers, schwerbeschädigte Arbeitnehmer so zu beschäftigen, daß diese ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, bedeutet nicht, daß dabei auch Neigungen und Wünsche der Arbeitnehmer unbedingt berücksichtigt werden müssen.