Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.01.1964, Az.: 2 AZR 289/63
Beschäftigung schwerbeschädigter Arbeitnehmer; Verwertung der Fäigkeiten; Weiterentwicklung der Fähigkeiten; Wünsche der Arbeitnehmer
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.01.1964
- Aktenzeichen
- 2 AZR 289/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10096
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Freiburg (Breisgau) 25.04.1963 - 8 Sa 19/63
Rechtsgrundlage
- § 12 SchwbG
Fundstellen
- DB 1964, 228 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1964, 482-483 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Pflicht des Arbeitgebers, schwerbeschädigte Arbeitnehmer so zu beschäftigen, daß diese ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, bedeutet nicht, daß dabei auch Neigungen und Wünsche der Arbeitnehmer unbedingt berücksichtigt werden müssen.