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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.10.1989, Az.: V ZR 283/86

Urteil; Abweisung einer Zahlungsklage; Rechtskraftwirkung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.10.1989
Aktenzeichen
V ZR 283/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 13143
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • WM 1989, 1897

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Ein Urteil, indem eine Zahlungsklage mangels Fälligkeit abgewiesen wird, entfaltet dahingehend Rechtskraft, daß bis zum Ende der mündlichen Verhandlung dieses Prozesses der Kläger keinen fälligen Anspruch hatte.