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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.01.1976, Az.: VI ZR 15/74

Elternteil; Minderjähriges Kind; Unerlaubte Handlung; Elterliche Sorge

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.01.1976
Aktenzeichen
VI ZR 15/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11503
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1976, 1012 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1976, 481-482 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 2344-2345 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat ein Elternteil (hier: die Mutter) dem anderen die Wahrung der Belange ihres minderjährigen Kindes im Zusammenhang mit einer gegen das Kind begangenen unerlaubten Handlung tatsächlich allein überlassen, dann muß er sich bei der Anwendung des § 852 BGB das Wissen des allein tätig gewordenen anderen Elternteils zurechnen lassen.