Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.01.1976, Az.: VI ZR 15/74
Elternteil; Minderjähriges Kind; Unerlaubte Handlung; Elterliche Sorge
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.01.1976
- Aktenzeichen
- VI ZR 15/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11503
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1976, 1012 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1976, 481-482 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1976, 2344-2345 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat ein Elternteil (hier: die Mutter) dem anderen die Wahrung der Belange ihres minderjährigen Kindes im Zusammenhang mit einer gegen das Kind begangenen unerlaubten Handlung tatsächlich allein überlassen, dann muß er sich bei der Anwendung des § 852 BGB das Wissen des allein tätig gewordenen anderen Elternteils zurechnen lassen.