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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.12.1970, Az.: 11 RA 160/68

Ersatzzeiten; Freiwillige Beiträge; Beiträge zur Höherversicherung; Besserstellung des Versicherten; Berücksichtigung mit Werteinheiten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.12.1970
Aktenzeichen
11 RA 160/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10669
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 32, 136 - 136
  • SozR Nr 9 zu Art 2 § 15 ArVNG

Amtlicher Leitsatz

Die Regelung, daß die in Ersatzzeiten vor 1957 entrichteten freiwilligen Beiträge als Beiträge der Höherversicherung gelten, ist auch dann anzuwenden, wenn sich der Versicherte ohne Ersatzzeiten bei alleiniger Berücksichtigung der freiwilligen Beiträge mit Werteinheiten besser stellen würde.