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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.02.2010, Az.: 3 AZR 815/08

Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.02.2010
Aktenzeichen
3 AZR 815/08
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2010, 14375
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Köln - 21.08.2008 - AZ: 13 Sa 606/08
ArbG Köln - 18.01.2008 - AZ: 2 Ca 2424/07

In Sachen

1.

Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin zu 1),

2.

Beklagter, Berufungskläger und Revisionskläger zu 2),

pp.

Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter,

hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Reinecke, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Zwanziger, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Schlewing sowie die ehrenamtliche Richterin Kanzleiter und den ehrenamtlichen Richter Dr. Schmidt

für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. August 2008 - 13 Sa 606/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verpzichtet.

Reinecke
Zwanziger
Schlewing
Schmidt
Kanzleiter