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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.06.1963, Az.: 4 AZR 125/62

Betriebsleitung; Vorarbeiter; Lohngruppe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.06.1963
Aktenzeichen
4 AZR 125/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10099
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 116, zu § 1 TVG Auslegung
  • DB 1963, 1222

Amtlicher Leitsatz

1. Die tarifliche Bestimmung, daß von der Betriebsleitung bestellte Vorarbeiter mindestens den Lohn der Lohngruppe 3 zuzüglich 25% erhalten, schafft keine besondere Lohngruppe für Vorarbeiter.

2. Vorarbeiter, die schon als Arbeiter einer höheren Lohngruppe als Zuschlag von 25%, wenn sie zu Vorarbeitern bestellt werden. Das gilt erst recht dann, wenn sie daneben die Arbeiten ihrer Lohngruppe weiterverrichten.