Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.03.1986, Az.: BVerwG 1 B 141/85
Ausländerrrecht; Familiennachzug; Wartezeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 07.03.1986
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 B 141/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12434
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Stuttgart 28.03.1985 - VRs 4 K 251/85
- VGH Mannheim 04.11.1985 - 1 S 1195/85
Rechtsgrundlage
- § 2 AuslG
Fundstelle
- NVwZ 1986, 484-485 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Das VG muß der Frage nachgehen, ob sich die Ausländerbehörde rechtsfehlerfrei darauf beruft, daß die für den Nachzug grundsätzlich vorausgesetzte Wartezeit noch nicht abgelaufen ist. Hierbei ist etwaiges seit Einführung der Nachzugsbeschränkungen entstandenes Tatsachenmaterial, das für die Beurteilung der Eignung der darauf gestützten Maßnahmen erheblich sein kann, zu berücksichtigen.
2. Zur Verfassungsmäßigkeit einer Wartezeit nach der Eheschließung für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Arbeitnehmer (im Anschluß an BVerwGE 70, 127 = NJW 1985, 2775 [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84]; BVerwG, VBlBW 1984, 411).