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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.02.1969, Az.: 2 AZR 241/68

Kündigung; Politische Betätigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.02.1969
Aktenzeichen
2 AZR 241/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10032
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 25.03.1968 - 11 (7) Sa 987/67

Fundstelle

  • DB 1969, 709 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Zur Kündigung wegen kommunistischer Betätigung.

Nur wenn sie das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt, ist kommunistische Betätigung ein Grund zur fristlosen Kündigung.