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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.05.1973, Az.: 12 RJ 354/72

Anfrage beim Versicherungsträger; Unvollständige Auskunft; Absehen von Antragstellung; Antrag auf Rente; Berufsschutz; Wartezeit; Versicherungspflichtige Tätigkeit; Arbeitsunfall

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.05.1973
Aktenzeichen
12 RJ 354/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10788
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1973, 793-794 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 1768 (amtl. Leitsatz)
  • SozR Nr 9 zu § 1252 RVO

Amtlicher Leitsatz

1. Hat der Versicherte auf seine Anfrage vom Versicherungsträger eine unvollständige Auskunft erhalten und ist nach Lage des Falles anzunehmen, daß er deshalb von der Beantragung einer Rente (hier nach RVO § 1276 Abs 2 S 2) abgesehen hat, so muß ihn der - später darum angegangene - Versicherungsträger so stellen, als ob die Auskunft vollständig erteilt und im Anschluß daran die Rente beantragt worden wäre (Anschluß BSG 17.11.1970 1 RA 233/68 = BSGE 32, 60).

2. Für die Frage des Berufsschutzes kommt es, wenn die Wartezeit nach RVO § 1252 Nr 1 idF des ArVNG als erfüllt gilt, nur darauf an, welchen Beruf der Versicherte bis zum Arbeitsunfall versicherungspflichtig ausgeübt hat.