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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.02.1971, Az.: 1 RA 113/70

Berufsunfähigkeit; Feindeinwirkung; Schädigungsfolgen; Kausalzusammenhang

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.02.1971
Aktenzeichen
1 RA 113/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10694
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 32, 203 - 203
  • SozR Nr 15 zu § 1263a aF RVO

Amtlicher Leitsatz

Für die Beurteilung, ob der Versicherte gemäß AVG § 31 aF iVm RVO § 1263a Abs. 1 Nr. 3 aF infolge Feindeinwirkung berufsunfähig geworden ist, kommt es darauf an, ob die Berufsunfähigkeit iS des AVG § 23 Abs. 2 begründende Gesundheitsstörung Folge der durch Feindeinwirkung erlittenen gesundheitlichen Schädigung ist.

Zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit begründenden Gesundheitsstörung als Folge einer durch Feindeinwirkung erlittenen gesundheitlichen Schädigung genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs.