Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.04.2011, Az.: 2 ARs 97/11

Nichtfesthalten an einer geäußerten Rechtsauffassung im Beschluss i.R.e. Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.04.2011
Aktenzeichen
2 ARs 97/11
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2011, 14893
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 6. April 2011
beschlossen:

Tenor:

Der Senat tritt der Ansicht des anfragenden 4. Strafsenats bei (vgl. Beschluss des Senats vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091). An der im Beschluss vom 19. Juli 2007 - 2 StR 266/07 - geäußerten Rechtsauffassung wird nicht festgehalten.

Fischer
Appl
Schmitt
Krehl
Ott