Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.05.1976, Az.: 1 ABR 44/74
Schulungsveranstaltung; Erstattung von Vorhaltekosten; Honoraraufwendungen; Kostenerstattungsanspruch der Verbände
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.05.1976
- Aktenzeichen
- 1 ABR 44/74
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1976, 10159
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 06.03.1974 - 2 TaBV 29/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 28, 126 - 131
- DB 1976, 1628-1629 (Volltext)
- DB 1976, 1161-1162 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
1. Die im Betrieb vertretenen Verbände und ihre Spitzenorganisationen können als Träger einer Schulungsveranstaltung i. S. von § 37 Abs. 6 BetrVG weder die Erstattung ihrer sächlichen Vorhaltekosten noch der Honoraraufwendungen ihrer eigenen Referenten von den Teilnehmern bzw. deren Arbeitgeber verlangen.
2. Erstattungsfähig sind dagegen klar abgrenzbare Kosten, die dem Träger i. S. von Satz 1 durch die konkrete Veranstaltung zusätzlich entstanden sind und die nicht zu den obenerwähnten Aufwendungen gehören.