Bundessozialgericht
Urt. v. 15.08.1967, Az.: 10 RV 306/65
Witwenrente; Witweneigenschaft; Ehe mit britischem Staatsbürger; Fehlende standesamtliche Trauung; Wirksame Eheschließung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 15.08.1967
- Aktenzeichen
- 10 RV 306/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10431
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 27, 96 - 101
- MDR 1968, 87-88 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 16 zu § 38 BVG
Amtlicher Leitsatz
Die Beurteilung der Frage, ob die Ehefrau eines Beschädigten nach dessen Tod "Witwe iS des BVG § 38" geblieben ist, richtet sich allein nach deutschem Recht; wird die Witwe in Deutschland mit einem britischen Staatsangehörigen von einem britischen Militärgeistlichen getraut, ohne daß eine standesamtliche Eheschließung stattfindet, so bleibt sie auch dann Witwe iS des BVG § 38, wenn sie in einem ausländischen Staat wohnt, in dem diese Trauung als rechtswirksame Eheschließung anerkannt wird.