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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.07.1990, Az.: 2 BJs 64/90 - 4 StB 10/90

Zeugnisverweigerung ; Geistliche ; Gewissensentscheidung; Beurteilung; Eigenschaft als Seelsorger

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.07.1990
Aktenzeichen
2 BJs 64/90 - 4 StB 10/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11967
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 37, 138 - 141
  • JZ 1990, 927-928 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1990, 3283
  • NStZ 1990, 601-602 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Gewissensentscheidung des Geistlichen, das Zeugnis zu verweigern, kann für die Beurteilung von Bedeutung sein, ob ihm etwas in seiner Eigenschaft als Seelsorger bekannt geworden ist und ihm deshalb ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.