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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.11.1966, Az.: 5 AZR 225/66

Leitender Angestellter; Überstunden

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.11.1966
Aktenzeichen
5 AZR 225/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10081
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 06.04.1966 - 2 Sa 31/66

Fundstellen

  • BAGE 19, 126 - 130
  • DB 1966, 1853 (Volltext)
  • DB 1967, 126-127 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1967, 252 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1967, 413-414 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte zeitliche Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden.