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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.03.1969, Az.: 4 RJ 153/68

Witwenrente; Ansprüche der früheren Ehefrau; Rentenaufteilung; Berechtigte Neufeststellung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.03.1969
Aktenzeichen
4 RJ 153/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10686
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 29, 169 - 173
  • SozR Nr 14 zu § 1268 RVO

Amtlicher Leitsatz

Ist der Witwe eines Versicherten Witwenrente zuerkannt worden, so steht der nachträglichen Aufteilung (Neufeststellung) der Rente auf die Witwe und eine frühere Ehefrau des Versicherten (RVO § 1268 Abs. 4 S. 2) nicht entgegen, daß die frühere Ehefrau ihren Rentenantrag bereits gestellt hatte, als der allein die Witwe begünstigende Bescheid erlassen wurde.