Bundessozialgericht
Urt. v. 11.03.1969, Az.: 4 RJ 153/68
Witwenrente; Ansprüche der früheren Ehefrau; Rentenaufteilung; Berechtigte Neufeststellung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 11.03.1969
- Aktenzeichen
- 4 RJ 153/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10686
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 29, 169 - 173
- SozR Nr 14 zu § 1268 RVO
Amtlicher Leitsatz
Ist der Witwe eines Versicherten Witwenrente zuerkannt worden, so steht der nachträglichen Aufteilung (Neufeststellung) der Rente auf die Witwe und eine frühere Ehefrau des Versicherten (RVO § 1268 Abs. 4 S. 2) nicht entgegen, daß die frühere Ehefrau ihren Rentenantrag bereits gestellt hatte, als der allein die Witwe begünstigende Bescheid erlassen wurde.