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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.12.1977, Az.: 4 AZR 476/76

Tätigkeitsmerkmale; Überwiegende Tätigkeit; Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit; Unterschriftsbefugnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.12.1977
Aktenzeichen
4 AZR 476/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10067
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 22.04.1976 - 6 Sa 550/73

Fundstelle

  • RiA 1978, 101

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Angestellter, der überwiegend mit der Feststellung von Merkmalen und Anspruchsvoraussetzungen für die Errechnung und Zahlbarmachung z. B. von Versorgungsbezügen im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der VergGr. V c BAT Fallgruppe 16 beschäftigt wird, ist danach auch dann zu vergüten, wenn er daneben noch die in dem Klammersatz genannten Aufgaben erledigt.

2. Übt der Angestellte hingegen überwiegend Aufgaben aus, die unter den Klammersatz der Tarifnorm fallen, so fällt er insoweit nicht unter die VergGr. V c BAT Fallgruppe 16.

3. Bei einer "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit" kann Mitverantwortung ausreichend sein. Es wird auch nicht zwingend Verantwortung nach außen hin gefordert; vielmehr kann innerbehördliche Verantwortung bzw. Mitverantwortung genügen. Auch auf Fragen der Unterschriftsbefugnis kommt es dabei nicht entscheidend an.