Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.12.1977, Az.: 4 AZR 476/76
Tätigkeitsmerkmale; Überwiegende Tätigkeit; Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit; Unterschriftsbefugnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.12.1977
- Aktenzeichen
- 4 AZR 476/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10067
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 22.04.1976 - 6 Sa 550/73
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
Fundstelle
- RiA 1978, 101
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Angestellter, der überwiegend mit der Feststellung von Merkmalen und Anspruchsvoraussetzungen für die Errechnung und Zahlbarmachung z. B. von Versorgungsbezügen im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der VergGr. V c BAT Fallgruppe 16 beschäftigt wird, ist danach auch dann zu vergüten, wenn er daneben noch die in dem Klammersatz genannten Aufgaben erledigt.
2. Übt der Angestellte hingegen überwiegend Aufgaben aus, die unter den Klammersatz der Tarifnorm fallen, so fällt er insoweit nicht unter die VergGr. V c BAT Fallgruppe 16.
3. Bei einer "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit" kann Mitverantwortung ausreichend sein. Es wird auch nicht zwingend Verantwortung nach außen hin gefordert; vielmehr kann innerbehördliche Verantwortung bzw. Mitverantwortung genügen. Auch auf Fragen der Unterschriftsbefugnis kommt es dabei nicht entscheidend an.