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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.03.1994, Az.: 2 BvR 814/93

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumung; Verzögerungen der Briefbeförderung; Briefzustellung; Deutsche Bundespost; Übermittlungsmöglichkeiten per Eilboten; Telegramm; Telefax

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.03.1994
Aktenzeichen
2 BvR 814/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13179
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • HFR 1995, 39 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1994, 1854
  • SGb 1994, 649-650 (red. Leitsatz)
  • WiB 1994, 574

Amtlicher Leitsatz

An der Rechtsprechung des BVerfG zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung von Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost ist auch unter Berücksichtigung von Übermittlungsmöglichkeiten per Eilboten, Telegramm oder Telefax festzuhalten.