Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1980, Az.: VII ZB 23/80
Wiedereinsetzung; Organisationspflicht; Pflichten des Anwalts; Fristwahrende Schriftsätze; Anwaltliche Sorgfaltspflicht; Fristsachen; Wiedervorlageverfügungen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.12.1980
- Aktenzeichen
- VII ZB 23/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11895
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1981, 282
Amtlicher Leitsatz
Zu der dem Rechtsanwalt obliegenden Organisationspflicht gehört es, für eine Endkontrolle Sorge zu tragen, die sicherstellt, daß fristwahrende Schriftsätze tatsächlich gefertigt und abgesandt werden. Über die Anforderungen an die anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Wiedervorlageverfügungen in Fristsachen.