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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.12.1987, Az.: 7 RAr 4/86

Vorladung; Berechtigung der Bundesanstalt für Arbeit; Ärztliche Untersuchung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.12.1987
Aktenzeichen
7 RAr 4/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11370
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1988, 447

Amtlicher Leitsatz

Die Bundesanstalt für Arbeit ist nicht berechtigt, Arbeitslose nach § 132 AFG zu einer ärztlichen Untersuchung in das Arbeitsamt vorzuladen. Die Duldung ärztlicher Untersuchungen ist abschließend in § 62 SGB I geregelt.