Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.12.1957, Az.: 2 AZR 574/55

Untterichtung des Arbeitgebers den künftigen Arbeitnehmer bei den Einstellungsverhandlungen hinsichtlich der an ihn zu stellenden Anforderungen; Abwerbung vom bisherigen Arbeitsplatz unter Vereinbarung des Ausschlusses der Kündigung eine Zeitlang; Übernahme eines Kündigungswagnisses; Kündigung innerhalb gesetzlicher Frist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.12.1957
Aktenzeichen
2 AZR 574/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10085
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Freiburg (Breisgau) 17.11.1955 - I Sa 117/55

Fundstellen

  • BAGE 5, 182 - 187
  • AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß
  • DB 1958, 371-372 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1958, 455 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1958, 727-728 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Arbeitgeber braucht den künftigen Arbeitnehmer bei den Einstellungsverhandlungen nicht über solche Umstände zu unterrichten, die sich aus der Sachlage von selbst ergeben. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der an ihn zu stellenden Anforderungen, soweit sich diese im Rahmen des Üblichen halten.

2. Wer sich von seinem bisherigen Arbeitsplatz abwerben läßt und mit dem abwerbenden Arbeitgeber nicht vereinbart, daß die Kündigung eine Zeitlang ausgeschlossen ist, übernimmt das Wagnis, daß der neue Arbeitgeber ihm vor dem Ablauf der in KSchG § 1 Abs 1 bestimmten Frist von 6 Monaten mit der gesetzlichen Frist kündigt.