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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.03.1992, Az.: IV ZR 31/91

Schuldhafte Pflichtverletzung; Amtspflichtverletzung; Testamentsvollstrecker; Haftung des Vollstreckers; Testamentsauslegung; Auslegung der letztwilligen Verfügung; Testament; Verfügung über Nachlaßgegenstände; Widerruf von Testamenten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.03.1992
Aktenzeichen
IV ZR 31/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 14509
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1992, 775-776 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers liegt nicht vor, wenn er nach sorgfältiger Ermittlung aller erkennbar erheblichen Anhaltspunkte zu einer immerhin vertretbaren Auslegung der letztwilligen Verfügung gelangt ist und auf diese Grundlage die beanstandeten Verfügungen über Nachlaßgegenstände vorgenommen hat.

2. Zur Auslegung teilweise widerrufener Testamente.