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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.03.1993, Az.: VIII ZR 261/92

Vertragsverletzung; Wiederkaufszusage; PVV; Positive Interesse

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.03.1993
Aktenzeichen
VIII ZR 261/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 15115
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1994, 1653-1654 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die ernsthafte und endgültige Weigerung der Verpflichtung aus einer Wiederkaufszusage nachzukommen, begründet einen Anspruch aus positiver Vertragsverletzung. Dieser Anspruch ist auf das positive Interesse gerichtet, d. h. der Gläubiger ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte.