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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 20.03.1984, Az.: 1 BvL 27/82

Ausnahmeregelung; Ausdehnung; Rentenberechnung; Zufälligkeit; Verfassungsmäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.03.1984
Aktenzeichen
1 BvL 27/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11774
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 66, 234 - 248
  • Broß, SGb 84, 568

Amtlicher Leitsatz

Der Gesetzgeber, der eine Ausnahmeregelung trifft, um Zufälligkeiten bei der Rentenberechnung entgegenzuwirken, ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, diese Regelung so weit auszudehnen, daß jede denkbare Zufälligkeit ausgeschlossen bleibt. § 32a Satz 1 Nr. 1 AVG (= § 1255a Satz 1 Nr. 1 RVO) verstößt nicht gegen das Grundgesetz.