Doppelbesteuerung

Normen

DBA der einzelnen Staaten

OECD-MA 2017

Information

Mehrfache Besteuerung eines Gegenstandes. Die Doppelbesteuerung von Einkommen ist zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt, die zumeist nach dem Muster des OECD-Musterabkommens zur Doppelbesteuerung gestaltet sind.

Besonderheiten bestehen im Einzelnen bei der Frage, ob das nach den Vorgaben des jeweiligen DBA versteuerte Einkommen in dem Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen dem Progressionsvorbehalt unterliegt.