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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.12.1957, Az.: 1 StR 33/57

Nebenkläger; Rechtsmittel; Rechtsmittelgegner; Notwendige Auslagen; Staatsanwaltschaft

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.12.1957
Aktenzeichen
1 StR 33/57
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1957, 10219
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 11, 189 - 195
  • DAR 1958, 141
  • JZ 1958, 446 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1958, 360-361 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1958, 719-720 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Für den Fall, daß der Nebenkläger erfolglos ein Rechtsmittel einlegt, hat er die dem Angeklagten als Rechtsmittelgegner erwachsenen notwendigen Auslagen nur dann zu erstatten, wenn auch die Staatsanwaltschaft sich des Rechtsmittels bedient hat.