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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 26.10.1962, Az.: 1 ABR 3/61

Wahlvorstand; Beteiligter; Wahlanfechtung; Beschlußverfahren; Betriebsratswahl; Aufsichtsratswahl

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.10.1962
Aktenzeichen
1 ABR 3/61
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1962, 10144
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 17.01.1961 - 3 TaBV 3/60

Fundstellen

  • BB 1963, 140
  • DB 1963, 174 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Wahlvorstand ist nicht Beteiligter in einem die Wahlanfechtung betreffenden Beschlußverfahren (Bestätigung von BAG 07.07.1954 1 ABR 6/54 = BAGE 1, 43 = AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG).

2. Das gilt nicht nur für die Betriebsrats-, sondern auch für die Aufsichtsratswahl.