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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.02.1961, Az.: 1 AZR 287/59

Revisionsinstanz; Amtsprüfung; Zulässigkeit der Berufung; Rechtsmittelkläger; Beweispflicht; Begründungsfrist; Verlängernder Beschluß

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.02.1961
Aktenzeichen
1 AZR 287/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10113
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 25.05.1959

Fundstellen

  • RdA 1961, 218
  • RdA 1962, 43

Amtlicher Leitsatz

1. Noch in der Revisionsinstanz ist von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung zulässig war.

2. Der Rechtsmittelkläger ist beweispflichtig für die Zulässigkeit seines Rechtsmittels.

3. Ein die Begründungsfrist verlängernder Beschluß wird wirksam erst zu dem Zeitpunkt, zu dem er dem Rechtsmittelkläger formlos mitgeteilt oder von der Geschäftsstelle des Gerichts dem Büro des Prozeßbevollmächtigten gegenüber verlautbart wird.