Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.02.1961, Az.: 1 AZR 287/59
Revisionsinstanz; Amtsprüfung; Zulässigkeit der Berufung; Rechtsmittelkläger; Beweispflicht; Begründungsfrist; Verlängernder Beschluß
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.02.1961
- Aktenzeichen
- 1 AZR 287/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10113
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG München 25.05.1959
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- RdA 1961, 218
- RdA 1962, 43
Amtlicher Leitsatz
1. Noch in der Revisionsinstanz ist von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung zulässig war.
2. Der Rechtsmittelkläger ist beweispflichtig für die Zulässigkeit seines Rechtsmittels.
3. Ein die Begründungsfrist verlängernder Beschluß wird wirksam erst zu dem Zeitpunkt, zu dem er dem Rechtsmittelkläger formlos mitgeteilt oder von der Geschäftsstelle des Gerichts dem Büro des Prozeßbevollmächtigten gegenüber verlautbart wird.