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§ 2 LEG - Nicht öffentliche Eisenbahnen

Bibliographie

Titel
Landeseisenbahn- und Bergbahngesetz
Redaktionelle Abkürzung
LEG,ST
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
930.1

Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, sind nicht öffentliche Eisenbahnen.