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Bundessozialgericht
Urt. v. 06.09.2006, Az.: B 6 KA 30/05 R

Anspruch eines Vertragsarztes auf Teilhabe an den von den Krankenkassen an seine Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) entrichteten Gesamtvergütungen; Anspruch auf Zahlung höheren vertragsärztlichen Honorars; Beauftragung des Bewertungsausschusses mit der Festlegung von Kriterien zur Aufteilung der Gesamtvergütungen in ein hausärztliches und ein fachärztliches Honorarkontingent; Verpflichtung des Parlamentsgesetzgebers zur Einhaltung des Grundsatzes der Honorarverteilungsgerechtigkeit; Abstellen des Bewertungsausschusses auf nicht budgetierte Abrechnungswerte der ersten beiden Quartale des Jahres 1996 zur Bestimmung eines Zusatzbudgets

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
06.09.2006
Aktenzeichen
B 6 KA 30/05 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 33309
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
NULL

Fundstelle

  • MedR 2007, 618-623 (Volltext mit red. LS)