Bundessozialgericht
Urt. v. 06.09.2006, Az.: B 6 KA 30/05 R
Anspruch eines Vertragsarztes auf Teilhabe an den von den Krankenkassen an seine Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) entrichteten Gesamtvergütungen; Anspruch auf Zahlung höheren vertragsärztlichen Honorars; Beauftragung des Bewertungsausschusses mit der Festlegung von Kriterien zur Aufteilung der Gesamtvergütungen in ein hausärztliches und ein fachärztliches Honorarkontingent; Verpflichtung des Parlamentsgesetzgebers zur Einhaltung des Grundsatzes der Honorarverteilungsgerechtigkeit; Abstellen des Bewertungsausschusses auf nicht budgetierte Abrechnungswerte der ersten beiden Quartale des Jahres 1996 zur Bestimmung eines Zusatzbudgets
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 06.09.2006
- Aktenzeichen
- B 6 KA 30/05 R
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2006, 33309
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- NULL
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- MedR 2007, 618-623 (Volltext mit red. LS)