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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.02.1975, Az.: 4 AZR 225/74

Lehrkräfte im Schulbetrieb; Allgemeinbildende Schulen; Tätigkeitsmerkmale; Berufsbildende Schulen; Technischen Schule der Bundesluftwaffe; Bewertung der Tätigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.02.1975
Aktenzeichen
4 AZR 225/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10148
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 15.02.1974 - (4a) 5 Sa 562/73

Fundstelle

  • AP Nr 84 zu §§ 22, 23 BAT

Amtlicher Leitsatz

1. Unter Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen fallen nur Lehrkräfte im Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

2. Für einen Angestellten, der als Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe technischen Unterricht erteilt, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der abgelaufenen Anlage 1 a zum BAT für technische Angestellte.

3. Bei der Bewertung der Tätigkeit solcher Angestellter sind auch die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse nichttechnischer Art mitzuberücksichtigen, z. B. fremdsprachliche Kenntnisse und solche auf dem Gebiete der Pädagogik.