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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.03.1983, Az.: BVerwG 7 C 58/82

Stiefkinder; Namensänderung; Wichtiger Grund; Ablehnung des Vaters; Unmöglicher Umgang

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.03.1983
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 58/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 16593
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1983, 1866
  • StAZ 1983, 252

Amtlicher Leitsatz

Eine durch negative Beeinflussung seitens der sorgeberechtigten Mutter und des Stiefvaters bewirkte ablehnende Einstellung der Kinder gegen ihren leiblichen Vater, die diesem die Ausübung seines Rechts zum persönlichen Umgang mit den Kindern unmöglich macht, kann eine Namensänderung nicht rechtfertigen.