Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.03.1983, Az.: BVerwG 7 C 58/82
Stiefkinder; Namensänderung; Wichtiger Grund; Ablehnung des Vaters; Unmöglicher Umgang
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 10.03.1983
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 C 58/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 16593
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 NamÄndG
Fundstellen
- NJW 1983, 1866
- StAZ 1983, 252
Amtlicher Leitsatz
Eine durch negative Beeinflussung seitens der sorgeberechtigten Mutter und des Stiefvaters bewirkte ablehnende Einstellung der Kinder gegen ihren leiblichen Vater, die diesem die Ausübung seines Rechts zum persönlichen Umgang mit den Kindern unmöglich macht, kann eine Namensänderung nicht rechtfertigen.