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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 10.08.1978, Az.: IV R 12/78

Zulässigkeit der Revision; Streitwert; Klageerweiterung; Gebührenberechnung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
10.08.1978
Aktenzeichen
IV R 12/78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10319
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 126, 3 - 3
  • BStBl II 1979, 27
  • DStR 1979, 141 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Der für die Zulässigkeit der Revision maßgebende Betrag kann nicht höher sein als der Wert der Beschwer des Revisionsklägers durch das Urteil des FG. Eine nach dem Wert dieser Beschwer unzulässige Revision kann daher aufgrund eines durch eine unzulässige Klageerweiterung nach oben verschobenen Streitwertes nicht zulässig werden.

2. Der durch eine unzulässige Klageerweiterung erreichte Streitwert gilt nur für die Gebührenberechnung.