Bundesfinanzhof
Beschl. v. 10.08.1978, Az.: IV R 12/78
Zulässigkeit der Revision; Streitwert; Klageerweiterung; Gebührenberechnung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 10.08.1978
- Aktenzeichen
- IV R 12/78
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1978, 10319
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 126, 3 - 3
- BStBl II 1979, 27
- DStR 1979, 141 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Der für die Zulässigkeit der Revision maßgebende Betrag kann nicht höher sein als der Wert der Beschwer des Revisionsklägers durch das Urteil des FG. Eine nach dem Wert dieser Beschwer unzulässige Revision kann daher aufgrund eines durch eine unzulässige Klageerweiterung nach oben verschobenen Streitwertes nicht zulässig werden.
2. Der durch eine unzulässige Klageerweiterung erreichte Streitwert gilt nur für die Gebührenberechnung.