Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.01.1951, Az.: 1 StR 28/50
Beweisaufnahme; Antrag auf Freisprechung; Beweisanträge
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 30.01.1951
- Aktenzeichen
- 1 StR 28/50
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1951, 10009
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- MDR 1951, 275
Redaktioneller Leitsatz
Nach dem Schluß der Beweisaufnahme im Rahmen der Schlußausführungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Antrag auf Freisprechung gestellte Beweisanträge, können als Eventualantrag behandelt werden. Eine Bescheidung mit dem Urteil erfolgt erst, wenn der Weidereintritt in die Verhandlung vom Verteidiger nicht ausdrücklich verlangt wird (siehe auch BGH, NStZ 1989, 191, StV 1989, 141).