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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.01.1951, Az.: 1 StR 28/50

Beweisaufnahme; Antrag auf Freisprechung; Beweisanträge

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.01.1951
Aktenzeichen
1 StR 28/50
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1951, 10009
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1951, 275

Redaktioneller Leitsatz

Nach dem Schluß der Beweisaufnahme im Rahmen der Schlußausführungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Antrag auf Freisprechung gestellte Beweisanträge, können als Eventualantrag behandelt werden. Eine Bescheidung mit dem Urteil erfolgt erst, wenn der Weidereintritt in die Verhandlung vom Verteidiger nicht ausdrücklich verlangt wird (siehe auch BGH, NStZ 1989, 191, StV 1989, 141).