Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 22.10.1971, Az.: 7 RAr 61/69

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.10.1971
Aktenzeichen
7 RAr 61/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 15366
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Eine in selbstgewählter Betriebsstätte und frei gewählter Arbeitszeit nach Tonbanddiktat tätige Schreibkraft (Phonotypistin) ist Heimarbeiterin iS des AVAVG § 195 (jetzt AFG § 101 Abs 2) iVm HArbG § 2 Abs 1, wenn ihre Tätigkeit nach gefestigter Verkehrsanschauung als typische Heimarbeit angesehen wird. Dabei kommt es auf das Tätigkeitsmerkmal einer mehr manuellen oder mechanischen Arbeit nicht entscheidend an.