Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.10.1960, Az.: 5 AZR 581/59
Unzulässige Berufung; Abhilfe gegen eine Beschwer; Erstinstanzliches Urteil
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.10.1960
- Aktenzeichen
- 5 AZR 581/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10259
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 11.09.1959 - 4 Sa 205/59
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DB 1961, 920 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Eine Berufung ist unzulässig, wenn mit ihr keine Abhilfe gegen eine Beschwer aus dem erstinstanzlichen Urteil gesucht wird.