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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.09.1974, Az.: 5 AZR 255/74

Qualifiziertes Zeugnis; Verzicht des Arbeitnehmers; Ausgleichsklausel

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.09.1974
Aktenzeichen
5 AZR 255/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10101
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Elmshorn 22.11.1973 - 1 Ca 1209/73

Fundstellen

  • DB 1975, 155-156 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 407-408 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Es bleibt offen, ob ein anläßlich oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärter Verzicht des Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Zeugnis rechtswirksam ist.

2. Jedenfalls können allgemein gehaltene Ausgleichsklauseln -- etwa in Vergleichen, die einen Kündigungsprozeß beenden -- nicht ohne weiteres dahin ausgelegt werden, daß sie auch einen Verzicht auf ein qualifiziertes Zeugnis enthalten.