Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.09.1974, Az.: 5 AZR 255/74
Qualifiziertes Zeugnis; Verzicht des Arbeitnehmers; Ausgleichsklausel
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.09.1974
- Aktenzeichen
- 5 AZR 255/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10101
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Elmshorn 22.11.1973 - 1 Ca 1209/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1975, 155-156 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1975, 407-408 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Es bleibt offen, ob ein anläßlich oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärter Verzicht des Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Zeugnis rechtswirksam ist.
2. Jedenfalls können allgemein gehaltene Ausgleichsklauseln -- etwa in Vergleichen, die einen Kündigungsprozeß beenden -- nicht ohne weiteres dahin ausgelegt werden, daß sie auch einen Verzicht auf ein qualifiziertes Zeugnis enthalten.