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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 30.01.1970, Az.: BVerwG VII B 63.69

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
30.01.1970
Aktenzeichen
BVerwG VII B 63.69
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1970, 13803
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH Bayern - 07.03.1969 - AZ: 186 III 67

In der Verwaltungsstreitsache
hat der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. Januar 1970
durch
den Senatspräsidenten Witten und
die Bundesrichter Dr. Zinser und Dr. Zehner
beschlossen:

Tenor:

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 7. März 1969 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

1

Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.

2

Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.

Witten
Dr. Zinser
Dr. Zehner