Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.03.1961, Az.: 5 AZR 558/58
Hausbrandkohlen; Bergbau; Anderweitige Beschäftigung; Inhaberschaft des Bergmannsversorgungsscheins; Bergbau-Arbeitgeber; Bergbauspezialgesellschaften
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.03.1961
- Aktenzeichen
- 5 AZR 558/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10023
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm - 31.10.1958 - AZ: 5 Sa 567/58
Rechtsgrundlage
- § 9 BergVSG NW
Fundstelle
- DB 1961, 1136 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Das Recht auf Bezug von Hausbrandkohlen gemäß BergVSG NW § 9 Abs. 1 S. 1 setzt nicht voraus, daß die anderweitige Beschäftigung außerhalb des Bergbaus mit Rücksicht auf die Inhaberschaft des Bergmannsversorgungsscheins aufgenommen oder vermittelt sein muß; es ist auch nicht erforderlich, daß bei Beginn der anderweitigen Beschäftigung der Bergmannsversorgungsschein schon erteilt oder der Antrag auf seine Erteilung bereits gestellt ist.
2. Bergbau-Arbeitgeber i.S. des BergVSG NW § 9 Abs. 1 S. 1 sind auch die sogenannten Bergbauspezialgesellschaften, jedenfalls in dem Rahmen, in dem sie spezifisch bergmännische Arbeiten verrichten.