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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.03.1961, Az.: 5 AZR 558/58

Hausbrandkohlen; Bergbau; Anderweitige Beschäftigung; Inhaberschaft des Bergmannsversorgungsscheins; Bergbau-Arbeitgeber; Bergbauspezialgesellschaften

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.03.1961
Aktenzeichen
5 AZR 558/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10023
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm - 31.10.1958 - AZ: 5 Sa 567/58

Fundstelle

  • DB 1961, 1136 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Recht auf Bezug von Hausbrandkohlen gemäß BergVSG NW § 9 Abs. 1 S. 1 setzt nicht voraus, daß die anderweitige Beschäftigung außerhalb des Bergbaus mit Rücksicht auf die Inhaberschaft des Bergmannsversorgungsscheins aufgenommen oder vermittelt sein muß; es ist auch nicht erforderlich, daß bei Beginn der anderweitigen Beschäftigung der Bergmannsversorgungsschein schon erteilt oder der Antrag auf seine Erteilung bereits gestellt ist.

2. Bergbau-Arbeitgeber i.S. des BergVSG NW § 9 Abs. 1 S. 1 sind auch die sogenannten Bergbauspezialgesellschaften, jedenfalls in dem Rahmen, in dem sie spezifisch bergmännische Arbeiten verrichten.