Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.01.1975, Az.: IV ZR 149/73
Leistungsablehnung; Teilungsabkommen; Haftpflichtversicherer; Deckungsprozeß; Gefahrerhöhung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.01.1975
- Aktenzeichen
- IV ZR 149/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11285
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 242 BGB
- Teilungsabkommen
Amtlicher Leitsatz
Hat ein Haftpflichtversicherer die Beteiligung an den Aufwendungen einer Krankenkasse aufgrund eines Teilungsabkommens (TA) mit der Begründung abgelehnt, daß er seinem Versicherungsnehmer (VN) keinen Versicherungsschutz zu gewähren brauche, so kann er nach Verlust des Deckungsprozesses nicht mehr Abrechnung nach dem TA mit der Begründung verlangen, daß er in dem Deckungsprozeß nur wegen Änderung der Rechtsprechung zur Gefahrerhöhung unterlegen sei.