Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.12.1975, Az.: III ZB 5/75
Prozeßbevollmächtigter; Sorgfalt; Bürovorsteherin; Fristen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.12.1975
- Aktenzeichen
- III ZB 5/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11374
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1976, 1107 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1976, 300-301 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1976, 628 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Ein Prozeßbevollmächtigter wahrt nicht die nach der Sachlage gebotene äußerste und ihm zuzumutende Sorgfalt, wenn er einer ihm bislang unbekannten, gerade neu eingestellten Bürovorsteherin, die bis dahin nur zeitweilig mit der Kontrolle von Fristen betraut worden war, die Erledigung dieser Aufgabe schon nach wenigen Tagen ohne weitere besondere Beobachtung überläßt.