Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.09.1980, Az.: 3 AZR 606/79
Versorgungsordnung; Betriebliche Altersversorgung; Ruhestand
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.09.1980
- Aktenzeichen
- 3 AZR 606/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10072
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 06.03.1979 - 3 Sa 765/78
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1981, 943-944 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 2773-2774 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Arbeitgeber, der seine Versorgungsordnung umgestaltet und die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verbessert, kann aus sachlichen Gründen bestimmen, daß nur solche Arbeitnehmer nach der neuen Versorgungsordnung versorgt werden, die nach einem bestimmten Stichtag in den Ruhestand treten.