Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.01.1983, Az.: 3 AZR 212/80
Insolvenzschutz; Insolvenz; Versorgungsanwartschaft; Anrechnung; Unverfallbarkeit; Vordienstzeit; Betriebszugehörigkeit; Versorgungszusage
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.01.1983
- Aktenzeichen
- 3 AZR 212/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10064
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Köln 18.09.1979 - 4 Ca 4718/79
- LAG Düsseldorf 29.02.1980 - 13 Sa 622/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 44, 1 - 6
- JR 1985, 484
- NJW 1984, 1199-1200 (Volltext mit amtl. LS)
- ZIP 1984, 362-364
Amtlicher Leitsatz
Der gesetzliche Insolvenzschutz erstreckt sich ausnahmsweise auch auf solche Versorgungsanwartschaften, deren Unverfallbarkeit auf der Anrechnung von Vordienstzeiten beruht. Voraussetzung ist aber, daß die angerechnete Betriebszugehörigkeit bereits von einer Versorgungszusage begleitet war und an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet. War die verfallbare Versorgungsanwartschaft aus einem früheren Arbeitsverhältnis schon geraume Zeit erloschen, so kann die Anrechnung der entsprechenden Betriebszugehörigkeit zwar zur Unverfallbarkeit, nicht aber zum Insolvenzschutz der neuen Versorgungsanwartschaft führen (Ergänzung von BAGE 31,45- AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG).