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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.01.1983, Az.: 3 AZR 212/80

Insolvenzschutz; Insolvenz; Versorgungsanwartschaft; Anrechnung; Unverfallbarkeit; Vordienstzeit; Betriebszugehörigkeit; Versorgungszusage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.01.1983
Aktenzeichen
3 AZR 212/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10064
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Köln 18.09.1979 - 4 Ca 4718/79
LAG Düsseldorf 29.02.1980 - 13 Sa 622/79

Fundstellen

  • BAGE 44, 1 - 6
  • JR 1985, 484
  • NJW 1984, 1199-1200 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1984, 362-364

Amtlicher Leitsatz

Der gesetzliche Insolvenzschutz erstreckt sich ausnahmsweise auch auf solche Versorgungsanwartschaften, deren Unverfallbarkeit auf der Anrechnung von Vordienstzeiten beruht. Voraussetzung ist aber, daß die angerechnete Betriebszugehörigkeit bereits von einer Versorgungszusage begleitet war und an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet. War die verfallbare Versorgungsanwartschaft aus einem früheren Arbeitsverhältnis schon geraume Zeit erloschen, so kann die Anrechnung der entsprechenden Betriebszugehörigkeit zwar zur Unverfallbarkeit, nicht aber zum Insolvenzschutz der neuen Versorgungsanwartschaft führen (Ergänzung von BAGE 31,45- AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG).