Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.03.1988, Az.: IVb ARZ 8/88
Prozeßökonomie; Zuständigkeit; Vermeidung der Verzögerung; Verweisungsbeschluß; Nachprüfung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.03.1988
- Aktenzeichen
- IVb ARZ 8/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 12071
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- FamRZ 1988, 943
Amtlicher Leitsatz
Sinn und Zweck des § 281 II 1 ist es, im Interesse der Prozeßökonomie einer Verzögerung und Verteuerung der Verfahren durch Zuständigkeitsstreitigkeiten vorzubeugen. Somit ist auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluß und das diesem Beschluß zugrundeliegende Verfahren grundsätzlich jeder Nachprüfung entzogen.