Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.06.1982, Az.: VI ZR 247/80
Empfindungsfähigkeit; Hirnverletzung; Schmerzensgeld; Bemessung; Beeinträchtigung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.06.1982
- Aktenzeichen
- VI ZR 247/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12630
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1983, 45-46 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1982, 2123-2134 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Ist der Verletzte zwar noch empfindungsfähig, leidet er aber infolge erheblicher, durch eine schwere Hirnverletzung verursachter Ausfälle, körperlicher und seelisch unter seiner Beeinträchtigung, so ist der weitgehende Wegfall der Funktionen des Schmerzensgeldes bei der Bemessung seiner Höhe mindernd zu berücksichtigen.