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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.06.1982, Az.: VI ZR 247/80

Empfindungsfähigkeit; Hirnverletzung; Schmerzensgeld; Bemessung; Beeinträchtigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.06.1982
Aktenzeichen
VI ZR 247/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12630
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 45-46 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 2123-2134 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Ist der Verletzte zwar noch empfindungsfähig, leidet er aber infolge erheblicher, durch eine schwere Hirnverletzung verursachter Ausfälle, körperlicher und seelisch unter seiner Beeinträchtigung, so ist der weitgehende Wegfall der Funktionen des Schmerzensgeldes bei der Bemessung seiner Höhe mindernd zu berücksichtigen.