Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.01.1977, Az.: 5 AZR 302/75
Gemeinschuldner; Veräußerung eines Betriebes; Konkursverwalter; Betriebsübergang; Freiwillig begründete betriebliche Sozialleistungen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.01.1977
- Aktenzeichen
- 5 AZR 302/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10138
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Münster 16.05.1974 - 2 Ca 704/73
- LAG Hamm 11.03.1975 - 7 Sa 507/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1977, 897
- DB 1977, 1192-1193 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1977, 1470-1471 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Es bleibt offen, ob BGB § 613a auf die Veräußerung eines Betriebes des Gemeinschuldners durch den Konkursverwalter anzuwenden ist.
2. Geht der Betrieb auf einen anderen Inhaber über, können Vereinbarungen, in denen der vom Betriebsübergang betroffene Arbeitnehmer gegenüber dem Erwerber auf freiwillig begründete betriebliche Sozialleistungen verzichtet, sachlich berechtigt und damit wirksam sein. Ein sachlicher Grund für eine solche Vereinbarung liegt vor, wenn dadurch Arbeitsplätze erhalten werden können.