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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.07.1966, Az.: 1 BvR 296/66

Untersuchungshaft; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Unterbrechung des Vollzuges; Verstoß gegen Verhältnismäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.07.1966
Aktenzeichen
1 BvR 296/66
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1966, 10421
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Köln 05.04.1966 - 2 Ws 156-157/66

Fundstellen

  • BVerfGE 20, 144 - 150
  • JZ 1966, 613 (amtl. Leitsatz mit Anm.)
  • NJW 1966, 1703 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Ob eine Untersuchungshaft wegen ihrer Dauer gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt ist dadurch zu prüfen, ob eine nicht unerhebliche Unterbrechung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu berücksichtigen ist.