Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.01.1962, Az.: 5 AZR 195/61
Möglichkeit der Leistungsklage; Feststellung des Rechtsverhältnisses; Feststellungsklage; Gewährung von Urlaub; Vollstreckbare Leistungsklage; Rechtskräftige Verurteilung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.01.1962
- Aktenzeichen
- 5 AZR 195/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10108
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 28.02.1961 - 2 Sa 741/60
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1962, 411 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1962, 410-411 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß bei Möglichkeit der Leistungsklage das rechtliche Interesse des Klägers an einer alsbaldigen Feststellung des Rechtsverhältnisses ausnahmsweise nur dann bejaht werden kann, wenn die Feststellungsklage nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu einer abschließenderen oder prozeßwirtschaftlich sinnvolleren Entscheidung führt.
2. Der Senat bestätigt seine Rechtsprechung, daß eine Leistungsklage auf Gewährung von Urlaub vollstreckbar ist und daß durch eine rechtskräftige Verurteilung die Willenserklärung des Arbeitgebers gemäß ZPO § 894 mit dem Inhalt als abgegeben gilt, daß der Urlaub erteilt wird.