Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.07.1977, Az.: BVerwG 1 WB 75/77
Soldat; Disziplinarverfahren; Rechtsmittel; Rechtsbehelfe; Einstellung eines Vorermittlungsverfahrens; Wehrbeschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 18.07.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 75/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11193
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 20 Abs. 3 WBO
- § 21 Abs. 2 S. 1 WBO
- § 17 Abs. 1 S. 2 WBO
- § 86 Abs. 2 WDO
Amtlicher Leitsatz
Die Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, die dem Soldaten im Disziplinarverfahren zur Verfügung stehen, sind in der Wehrdisziplinarordnung abschließend geregelt. Eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Einstellung eines Vorermittlungsverfahrens sieht die Wehrdisziplinarordnung nicht vor. Es ist unzulässig, sich im Ergebnis einen entsprechenden Rechtsbehelf durch eine Wehrbeschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung zu verschaffen.