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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.10.2004, Az.: B 1 KR 23/03 R

Anspruch gegen Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für eine Operation zur Brustvergrößerung; Notwendigkeit des Vorliegens einer "Krankheit"; Definition des Begriffs "Krankheit"; Vorliegen einer körperlichen Anomalität bei einer körperlichen Unregelmäßigkeit; Folgen des Vorliegens einer Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder einer entstellenden Wirkung durch die anatomische Abweichung; Auswirkungen des Fehlens der Herstellung eines funktionsgerechten Organs durch die Operation; Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Frage über die Entstellung des Aussehens eines Menschen durch ein körperliches Defizit; Rechtfertigung eines operativen Eingriffs auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine psychische Belastung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.10.2004
Aktenzeichen
B 1 KR 23/03 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2004, 29918
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DStR 2005, 1324 (Kurzinformation)
  • MedR 2005, 33 (Kurzinformation)
  • SGb 2004, 748 (Volltext)

Gründe